Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige

Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige

Viele Ausländer, die sich in Portugal aufhalten, haben in letzter Zeit Fragen zur Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis aufgeworfen. Die Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) hat nun eine offizielle Klarstellung herausgegeben, in der bestätigt wird, wie lange das Aufenthaltsrecht nach Ablauf der Aufenthaltskarte gültig bleibt.

 

Die AIMA stellte klar, dass das Aufenthaltsrecht ausländischer Staatsbürger bis zu sechs Monate nach dem Ablaufdatum ihrer Aufenthaltserlaubniskarte gemäß den Bestimmungen von Artikel 63 Absatz 14 des Verordnungsdekrets Nr. 84/2007 gültig bleibt.

 

Drittstaatsangehörige, die ihren Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts noch nicht gestellt haben, gelten nur unter folgenden Voraussetzungen als irregulär befindlich:

 

  • Sechs Monate ab dem 15. Oktober 2025 für Aufenthaltskarten, die bis zum 30. Juni 2025 abgelaufen sind, wobei das Aufenthaltsrecht bis zum 15. April 2026 bestehen bleibt;

  • Sechs Monate ab dem Datum des Ablaufs der Karte für Aufenthaltskarten, die nach dem 30. Juni 2025 ablaufen.

Ausländische Staatsbürger, die ihren Verlängerungsantrag bereits bei der AIMA eingereicht haben, müssen im Besitz einer abgelaufenen Aufenthaltskarte und eines Nachweises über die Vorlage sein. Diese Dokumente bleiben zusammen gültig, während der Erneuerungsprozess noch andauert.

Quelle: AIMA

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