Viele Ausländer, die sich in Portugal aufhalten, haben in letzter Zeit Fragen zur Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis aufgeworfen. Die Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) hat nun eine offizielle Klarstellung herausgegeben, in der bestätigt wird, wie lange das Aufenthaltsrecht nach Ablauf der Aufenthaltskarte gültig bleibt.
Die AIMA stellte klar, dass das Aufenthaltsrecht ausländischer Staatsbürger bis zu sechs Monate nach dem Ablaufdatum ihrer Aufenthaltserlaubniskarte gemäß den Bestimmungen von Artikel 63 Absatz 14 des Verordnungsdekrets Nr. 84/2007 gültig bleibt.
Drittstaatsangehörige, die ihren Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts noch nicht gestellt haben, gelten nur unter folgenden Voraussetzungen als irregulär befindlich:
Ausländische Staatsbürger, die ihren Verlängerungsantrag bereits bei der AIMA eingereicht haben, müssen im Besitz einer abgelaufenen Aufenthaltskarte und eines Nachweises über die Vorlage sein. Diese Dokumente bleiben zusammen gültig, während der Erneuerungsprozess noch andauert.
Quelle: AIMA