D7 Visum in Portugal

D7 Visum in Portugal

Das D7-Visum ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, sich in Portugal aufzuhalten und zu arbeiten sowie sich innerhalb des Schengen-Raums frei zu bewegen, und es ist ihnen auch möglich, diese Rechte auf ihre Familienangehörigen auszudehnen. Dieses Visum richtet sich insbesondere an Rentner, Rentner oder Personen mit regelmäßigem Einkommen aus beweglichem oder unbeweglichem Vermögen.

Schritt 1 - Zuweisung des D7 Aufenthaltsvisums

Für die Erteilung des Aufenthaltsvisums ist die portugiesische konsularische Vertretung des Landes zuständig, dessen Staatsangehörigkeit und/oder Wohnsitz der ausländische Staatsbürger vorliegt. Nach Überprüfung aller Besonderheiten jeder portugiesischen konsularischen Vertretung werden in der Regel folgende Dokumente für die Beantragung dieser Art von Visum verlangt:

  • Antrag in einer bestimmten Form, die von der zuständigen konsularischen Vertretung oder der portugiesischen Botschaft zur Verfügung gestellt wird;
  • Reisepass oder ein anderes Reisedokument, das noch 3 Monate über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus gültig ist;
  • Zwei identische Passfotos;
  • Gültige Reiseversicherung;
  • Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes;
  • Antrag auf Einsichtnahme in das portugiesische Strafregister durch AIMA – Formular in einem eigenen Modell;
  • Bescheinigung über das Führungszeugnis des Herkunftslandes oder des Landes, in dem sich der Antragsteller seit mehr als einem Jahr aufhält;
  • Nachweis der Unterkunftsbedingungen (z. B. öffentliche Kauf- und Verkaufsurkunde);
  • Nachweis über das Vorhandensein von Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts, wie sie in der Verordnung der zuständigen Mitglieder der Regierung festgelegt sind;
  • Nachweis über die Rente/Rente und/oder eine andere Art von eigenem Einkommen, nämlich Einkünfte aus beweglichem oder unbeweglichem Vermögen oder geistigem Eigentum oder Finanzanlagen und/oder Dividenden, sowie der jeweilige Betrag.

Schritt 2 - Erteilung der befristeten Aufenthaltserlaubnis

Sobald das Aufenthaltsvisum von der portugiesischen konsularischen Vertretung und/oder Botschaft ausgestellt wurde, kann der Antragsteller legal in das portugiesische Staatsgebiet einreisen und bei der AIMA die Ausstellung der entsprechenden befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss vom Antragsteller telefonisch mit AIMA. Alternativ kann der Termin intern vom portugiesischen Konsulat oder der portugiesischen Botschaft während des Visumausstellungsprozesses vereinbart werden. Der Antrag muss persönlich mit einem vom Antragsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Formular eingereicht werden und kann in jedem AIMA-Regionalbüro eingereicht werden.

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zwei identische Passfotos;
  • Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument;
  • Gültiges Aufenthaltsvisum;
  • Bescheinigung über das Strafregister des Herkunftslandes oder des Landes, in dem sich der Antragsteller seit mehr als einem Jahr aufhält (Minderjährige unter 16 Jahren sind von der Vorlage von Dokumenten im Zusammenhang mit dem Strafregister befreit);
  • Nachweis über die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, wie in der Verordnung Nr. 1563/2007 vom 11/12 vorgesehen;
  • Nachweis über den Ruhestand/die Rente und/oder eine andere Art von eigenem Einkommen, nämlich Einkünfte aus beweglichem oder unbeweglichem Vermögen oder geistigem Eigentum oder Finanzanlagen und/oder Dividenden, mit dem entsprechenden Betrag;
  • Nachweis, dass der Antragsteller über eine Unterkunft verfügt (wie oben erwähnt);
  • Genehmigung zur Einsichtnahme in das portugiesische Strafregister durch die SEF (außer für Minderjährige unter 16 Jahren);
  • Nachweis der Registrierung bei der Steuerbehörde (falls zutreffend);
  • Nachweis der Registrierung bei der Sozialversicherung (falls zutreffend);
  • Krankenversicherung oder Nachweis, dass Sie beim Nationalen Gesundheitsdienst angemeldet sind.

Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Folgendes erforderlich ist:

  • Fehlen bekannter Tatsachen, die die Ausstellung des Visums verhindern, sofern sie den Behörden bekannt sind;
  • Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein, die in Portugal mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist;
  • Der Antragsteller darf nach einer Abschiebungsmaßnahme in Portugal nicht gegen ein Einreiseverbot verhängt werden.
  • Keine Angabe im Schengener Informationssystem;
  • Sie haben keine Angabe im Integrierten Informationssystem des SEF (Ausländer- und Grenzdienst) für die Zwecke der Nichtzulassung gemäß Artikel 33 des REPSAE (Änderung der Regelung für die Einreise, den Aufenthalt, die Ausreise und die Abschiebung von Ausländern).

Familienzusammenführung

Mit der Beantragung der Familienzusammenführung können auch die Familienangehörigen des Antragstellers eine Aufenthaltserlaubnis in Portugal erhalten. In diesem Zusammenhang kann diese Art der Aufenthaltserlaubnis auf den Ehegatten, Kinder (Minderjährige) und wirtschaftlich abhängige Familienangehörige des Antragstellers ausgedehnt werden. Familienangehörige haben auch Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (nach 5 Jahren vorübergehendem Aufenthalt) und die portugiesische Staatsangehörigkeit (ebenfalls nach 5 Jahren).

Erneuerung

Der erste befristete Aufenthalt ist für ein Jahr gültig und kann danach um zwei Jahre verlängert werden, wobei nach erfolgreicher Verlängerung auch längere Zeiträume geplant sind.

Unbeschadet besonderer Rechtsvorschriften (in denen das Ausländergesetz unterschiedliche Fristen vorsieht), mit der Änderung von Artikel 75 des Ausländergesetzes durch Artikel 192 des Gesetzes Nr. 75-B/2020 vom 31. Dezember - Staatshaushalt für 2021, Die seit dem 1. Januar 2021 geltende befristete Aufenthaltserlaubnis gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren (statt nur einem) ab dem Datum der Ausstellung der befristeten Aufenthaltserlaubnis und kann für aufeinanderfolgende Zeiträume von drei Jahren (statt nur zwei) verlängert werden.

Kosten

Der Antragsteller und jedes Familienmitglied müssen die entsprechenden Gebühren sowohl für den ersten Antrag als auch für jedes weitere Verlängerungsverfahren an die AIMA entrichten. Der Wert jeder Gebühr beträgt 109,30 €.

 

Quelle: Pares Advogados

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