Das D7-Visum ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, sich in Portugal aufzuhalten und zu arbeiten sowie sich innerhalb des Schengen-Raums frei zu bewegen, und es ist ihnen auch möglich, diese Rechte auf ihre Familienangehörigen auszudehnen. Dieses Visum richtet sich insbesondere an Rentner, Rentner oder Personen mit regelmäßigem Einkommen aus beweglichem oder unbeweglichem Vermögen.
Schritt 1 - Zuweisung des D7 Aufenthaltsvisums
Für die Erteilung des Aufenthaltsvisums ist die portugiesische konsularische Vertretung des Landes zuständig, dessen Staatsangehörigkeit und/oder Wohnsitz der ausländische Staatsbürger vorliegt. Nach Überprüfung aller Besonderheiten jeder portugiesischen konsularischen Vertretung werden in der Regel folgende Dokumente für die Beantragung dieser Art von Visum verlangt:
Schritt 2 - Erteilung der befristeten Aufenthaltserlaubnis
Sobald das Aufenthaltsvisum von der portugiesischen konsularischen Vertretung und/oder Botschaft ausgestellt wurde, kann der Antragsteller legal in das portugiesische Staatsgebiet einreisen und bei der AIMA die Ausstellung der entsprechenden befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss vom Antragsteller telefonisch mit AIMA. Alternativ kann der Termin intern vom portugiesischen Konsulat oder der portugiesischen Botschaft während des Visumausstellungsprozesses vereinbart werden. Der Antrag muss persönlich mit einem vom Antragsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Formular eingereicht werden und kann in jedem AIMA-Regionalbüro eingereicht werden.
Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Folgendes erforderlich ist:
Familienzusammenführung
Mit der Beantragung der Familienzusammenführung können auch die Familienangehörigen des Antragstellers eine Aufenthaltserlaubnis in Portugal erhalten. In diesem Zusammenhang kann diese Art der Aufenthaltserlaubnis auf den Ehegatten, Kinder (Minderjährige) und wirtschaftlich abhängige Familienangehörige des Antragstellers ausgedehnt werden. Familienangehörige haben auch Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (nach 5 Jahren vorübergehendem Aufenthalt) und die portugiesische Staatsangehörigkeit (ebenfalls nach 5 Jahren).
Erneuerung
Der erste befristete Aufenthalt ist für ein Jahr gültig und kann danach um zwei Jahre verlängert werden, wobei nach erfolgreicher Verlängerung auch längere Zeiträume geplant sind.
Unbeschadet besonderer Rechtsvorschriften (in denen das Ausländergesetz unterschiedliche Fristen vorsieht), mit der Änderung von Artikel 75 des Ausländergesetzes durch Artikel 192 des Gesetzes Nr. 75-B/2020 vom 31. Dezember - Staatshaushalt für 2021, Die seit dem 1. Januar 2021 geltende befristete Aufenthaltserlaubnis gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren (statt nur einem) ab dem Datum der Ausstellung der befristeten Aufenthaltserlaubnis und kann für aufeinanderfolgende Zeiträume von drei Jahren (statt nur zwei) verlängert werden.
Kosten
Der Antragsteller und jedes Familienmitglied müssen die entsprechenden Gebühren sowohl für den ersten Antrag als auch für jedes weitere Verlängerungsverfahren an die AIMA entrichten. Der Wert jeder Gebühr beträgt 109,30 €.
Quelle: Pares Advogados