Veraltete Mieten

Veraltete Mieten

Mit dem Inkrafttreten des Pakets "Mehr Wohnraum" wurde die überwiegende Mehrheit der Mietverträge für Wohnungen vor dem RAU (das am 18. November 1990 in Kraft trat) in der Praxis auf Lebenszeit geschlossen. Bis zum Gesetz Nr. 56/2023 vom 6. Oktober war es Vermietern möglich, den Übergang von Mietverträgen zu veranlassen (auch wenn sie einer Übergangsfrist des Mietstopps unterlagen), wenn sich Mieter in einer der folgenden Situationen befanden:

  • Alter 65 Jahre oder älter;
  • Behinderung von 60 % oder mehr;
  • Bereinigtes Bruttojahreseinkommen des Haushalts unter 5 Mindestlöhnen.

Mit diesem Gesetz werden Mietverträge mit Mietern, die sich in einer dieser Situationen befinden, nun lebenslang eingefroren und können nur noch einer jährlichen Aktualisierung auf der Grundlage der vom INE veröffentlichten Koeffizienten unterliegen, noch können die Mieten auf der Grundlage des VPT der Immobilien aktualisiert werden. Im Anschluss an diese lebenslange Sperrung wurde das DL Nr. 132/2023 vom 27. Dezember veröffentlicht, das eine Entschädigung für Vermieter in dem Sinne vorsieht, dass der Betrag, der der Differenz zwischen dem aktualisierten Wert auf der Grundlage des VPT der Immobilie und dem effektiven Wert der vom Mieter gezahlten Miete entspricht, direkt von der IHRU gezahlt wird.

Wenn eine Immobilie beispielsweise einen VPT von 90.000 € hat, betrug der monatliche Betrag, bis zu dem Sie die Miete vor dem Paket "Mehr Wohnen" aktualisieren konnten (mit wenigen Ausnahmen), 500 €. Wenn man also bedenkt, dass die aktuell gezahlte Miete 150 € beträgt, hat der Vermieter Anspruch auf eine monatliche Entschädigung von 350 €.

Die IHRU teilte mit, dass 2900 Anträge auf Entschädigung mit einem Durchschnittswert von 215,76 Euro gestellt wurden, und die Entschädigung wird ab Oktober ausgezahlt, rückwirkend zum Datum des Antrags (und die Maßnahme trat am 1. Juli in Kraft). Diese Maßnahme gilt für 12 Monate ab dem Antrag und kann für gleiche Zeiträume verlängert werden.

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